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Stadtsauberkeit

Wer kennt sie nicht: illegale Müllkippen, überfüllte Glas-, Altpapier- und Kleidercontainer, achtlos oder illegal entsorgter Müll/Sperrmüll, Sondermüll irgendwo im Stadtgebiet, in Sträuchern und auf Waldflächen, verwehte gelbe Säcke….

Helfen Sie mit, unsere Stadt sauber zu halten! Sauberkeit im Stadtgebiet ist eine Gemeinschaftsaufgabe!

Jeder kann einen Beitrag zur Stadtsauberkeit leisten und unsere Stadt somit ein bisschen schöner und lebenswerter gestalten. Melden Sie uns Ihre Beobachtungen einfach über das nachstehende Formular!

Melden Sie uns hier Ihre Beobachtung!







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Das Team der Technischen Betriebe Gevelsberg prüft regelmäßig öffentliche Straßen, Wege und Plätze auf Sauberkeit. Es beseitigt fortlaufend Verschmutzungen und Vermüllungen, denn das Stadtgebiet ist ihr Arbeitsplatz. Leider kann das Team nicht immer alle Standorte zeitnah kontrollieren. Helfen Sie mit Ihrer Meldung dabei, dass die Kolleginnen und Kollegen der Technischen Betriebe Verschmutzungen und Vermüllungen kurzfristig beseitigen können! 

Informationen zur Stadtreinigung

Die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze erfolgt durch die Technischen Betriebe der Stadt Gevelsberg, soweit die Reinigung nicht durch die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer durchzuführen ist.

Wer welche Gehwege und Straßen zu reinigen hat, ergibt sich aus der Anlage zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Gevelsberg. Diese können Sie hier einsehen. Wer seiner Straßenreinigungs- und Winterdienstpflicht nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig. 

Informationen zur Abfallentsorgung

Abfall ist nicht gleich Abfall. In Gevelsberg wird der Abfall sortiert, damit wertvolle Stoffe wiederverwertet werden können. Das Beste ist nach wie vor Müll zu vermeiden. Wenn das nicht möglich ist, sollte jeder dazu beitragen, dass der Abfall noch weiter verwertet oder ordnungsgemäß entsorgt werden kann. Dazu ist es notwendig, den Abfall zu sortieren und die dafür vorgesehenen Tonnen oder Säcke zu benutzen.

Unzulässig und somit ordnungswidrig handelt z. B., wer

  • Abfälle auf Verkehrsflächen oder in Grünanlagen, auf Spielflächen oder im Wald ablegt
  • Abfälle neben die Abfallbehälter oder Depotcontainer stellt oder legt,
  • von der Stadt bestimmte Abfallbehälter und Abfallsäcke zum Einfüllen von Abfällen nicht benutzt,
  • für bestimmte Abfälle vorgesehene Behälter, Säcke oder Depotcontainer mit anderen Abfällen füllt,
  • Abfallbehälter entgegen den Befüllungsvorgaben befüllt,
  • schadstoffhaltige Abfälle und Altmedikamente nicht getrennt hält und nicht an den angegebenen Sammelstellen anliefert,
  • die auf öffentlichen Straßen und Plätzen aufgestellten oder angebrachten Abfallbehälter bestimmungswidrig benutzt,
  • angefallene Abfälle unbefugt durchsucht oder wegnimmt oder diesen Abfällen unbefugt weitere Abfälle hinzugefügt,
  • die Depotcontainer außerhalb der erlaubten Zeiten benutzt.


Weitere Informationen zu Abfallbeseitigungsgebühren sowie Abfallbehälter finden Sie unter dem Menüpunkt “Abfall“