Wohnen im Alter
Mit zunehmenden Alter gewinnt der Aspekt, in der vertrauten Umgebung wohnen zu bleiben, große Bedeutung. Selbständiges Leben im Alter erfordert ein ausreichendes, angemessenes und finanzierbares Wohnungsangebot.
Das Wohnumfeld trägt wesentlich zur Lebenszufriedenheit im Alter bei. Die Inanspruchnahme der örtlichen ambulanten Dienste ermöglicht eine selbständige Lebensführung bis ins hohe Alter.
Durch den Einsatz von Hilfsmitteln, Ausstattungsveränderungen oder gezielte technische Veränderungen der Wohnung oder des Hauses können oft Selbstständigkeit und Selbstbestimmung erhalten bleiben. Unterstützungsangebote wie z. B. hauswirtschaftliche Hilfen, Einkaufsservice, Essen auf Rädern, Hausnotruf etc. helfen die Lebensqualität zu steigern.
Information und Beratung über die unterschiedlichen Wohnformen erhalten Sie beim Seniorenbüro.
Wohnberatung
Um möglichst lange in den eigenen vier Wänden zu bleiben, können schon kleine Veränderungen hilfreich sein. Dazu gehören z. B. das Anbringen von Haltegriffen, Beseitigung von Stolperfallen (Teppiche), Verlegen rutschfester Bodenbeläge, Erhöhung des Bettes, Verbreiterung von Türen, Rampen oder einen Treppenlift.
Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, für bauliche Anpassungen und Pflegehilfsmittel Leistungen bei der Pflegekasse zu beantragen. Hilfsmittel, die zum Ausgleich einer Behinderung dienen, können durch eine ärztliche Verordnung (auch ohne Pflegegrad) von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt werden.
Behilflich in diesen Fragen:
Wohnberatung für den südlichen EN-Kreis
Schützenstraße1, 58332 Schwelm
Frau Patock, Telefonnummer: 02336 990-657
E-Mail: wohnberatung@fan-en.de
Die Beratung ist kostenfrei.
Seniorenwohnungen
Seniorengerechte Wohnungen
Wenn Ihre Wohnung den Erfordernissen des Alters nicht entspricht und eine Wohnraumanpassung nicht möglich ist, wäre vielleicht ein Umzug in eine seniorengerechte Wohnung eine Alternative. Öffentlich geförderte Seniorenwohnungen sind für Personen ab 60 Jahre, die einen Wohnberechtigungsschein haben müssen. Bei frei finanzierten Wohnungen liefert der örtliche Mietspiegel Anhaltspunkte bezgl. der Mietpreisobergrenzen.
- öffentlich geförderte Wohnungen
- freifinanzierte Wohnungen
Heimverbundene Seniorenwohnungen
Ziel dieser Wohnalternative ist es, eine möglichst selbstständige Lebensführung in einer eigenen – seniorengerecht gestalteten – Wohnung mit professioneller Unterstützung und Absicherung durch Dienstleistungsangebote zu verbinden.
Es gibt verschiedene Serviceleistungen wie z. B. Verpflegung, Wohnungsreinigung und Hausmeisterservice, die angeboten werden und evtl. in einem Servicevertrag oder Mietvertrag verbindlich vereinbart werden.
z. B.
Maria Frieden Quartier, Hagener Straße 336
Dorf am Hagebölling, Am Hagebölling 4
DOREAFAMILIE GEVELSBERG, Feldstr. 40
Wohnen im stationären Bereich
Menschen, die trotz Hilfen nicht mehr allein leben können bzw. möchten, finden in Pflegeheimen umfassende Betreuung, Pflege und Versorgung. Die Einrichtungen der stationären Altenpflege sind darauf ausgerichtet, ältere Menschen mit hausärztlicher Hilfe zu unterstützen und durch aktivierende Pflege den Gesundheitszustand stabil zu halten bzw. zu verbessern.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Hilfe bei Pflegebedürftigkeit.
Wohngeldstelle
Sie können sich bei Ihrer Wohngeldstelle nach finanziellen Beihilfen bzw. einem Mietzuschuss erkundigen.
Kontakt
Telefon: 02332 771 - 262
Fax: 02332 771 - 894
Raum: 107
E-Mail: sozialeleistungen@stadtgevelsberg.de
Kontakt
Telefon: 02332 771 - 263
Fax: 02332 - 771 230
Raum: 108
E-Mail: sozialeleistungen@stadtgevelsberg.de
Wohnberechtigungsschein
Sie können sich bei der für Wohnraumförderung zuständigen Stelle nach der Möglichkeit des Wohnberechtigungsscheins erkundigen.
Kontakt
Telefon: 02332 771 - 279
Fax: 02332 771 - 894
Raum: 106
E-Mail: sozialeleistungen@stadtgevelsberg.de
Die entsprechenden Formulare finden Sie unter Dokumente auf der rechten Seite.