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Ausschuss für Senioren, Gesundheit und Soziales




Der Ausschuss für Senioren, Gesundheit und Soziales besteht aus 23 Mitgliedern.


Zuständigkeiten des Ausschusses für Senioren, Soziales und Gesundheit

Der Ausschuss für Senioren, Gesundheit und Soziales befafsst sich gemäß § 13 der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Gevelsberg und seiner Ausschüsse anregend und fördernd mit den Aufgaben der Senioren-, Gesundheits- und Sozialarbeit.

Der Ausschuss entscheidet über:

  • Durchführung von Maßnahmen und Projekten der Senioren, Gesundheits- und Sozialarbeit, soweit nicht die Bürgermeisterin/der Bürgermeister zuständig ist,
  • Bewilligung vor Fördermitteln, soweit nicht die Zuständigkeit anderer Träger oder Ausschüsse gegeben ist,
  • Auftragsvergaben des Zuständigkeitsbereiches, soweit nicht die Zuständigkeit auf den Bürgermeister/die Bürgermeisterin übertragen ist.

Der Ausschuss berät über:

  • allgemeine Grundsatzfragen und Förderungsgrundsätze der Senioren-, Gesundheits- und Sozialarbeit,
  • Haushaltsvoranschläge und Satzungen des Zuständigkeitsbereiches.



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