Sprungziele
Seiteninhalt

Wasserschutz

Einige Informationen zu den städtischen Maßnahmen, wie auch dazu, wie Sie selbst zum Gewässerschutz beitragen können, finden Sie hier. 

Herbizideinsatz bitte vermeiden!

Immer wieder im Frühjahr machen sich auf Terrassen, Hof- und Garagenflächen, Bürgersteigen, sowie auf Sportanlagen Gräser, Unkräuter und Moose bemerkbar. Aus Gründen der Verkehrssicherheit, zur Sicherung der Bausubstanz oder aber auch aus ästhetischen Gründen ist dieser Pflanzenwuchs oft unerwünscht. 

Zur Beseitigung dieses Aufwuchses wird dringend davon abgeraten, chemische Mittel zu benutzen. Erfahrungsgemäß werden die eingesetzten Wirkstoffe nach Niederschlägen sehr rasch in die Kanalisation bzw. Oberflächengewässer eingetragen und gelangen von dort auch in unser Trinkwasser. Daher ist die Unkrautbekämpfung mittels sog. Herbizide auf Freilandflächen ohne landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche oder gartenbauliche Nutzung, z.B. auf Plätzen, Straßen, Hof- und Betriebsflächen, Garagenzufahrten usw. nur mit einer Ausnahmegenehmigung der Landwirtschaftskammer erlaubt. Das Verbot betrifft Flächen, die mit wassergebundener Decke, Asphalt, Steinplatten, Natur- und Verbundsteinpflaster befestigt sind und Sportanlagen mit Kunstrasen oder Tennenflächen. Liegt keine Ausnahmegenehmigung vor, begeht der Anwender eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Unkräuter und Moose können im Übrigen auch mechanisch beseitigt werden: Sind kleinere Flächen betroffen, können durch Jäten mit einem Messer, Spachtel oder Fugenkratzer Unkräuter aus den Fugen entfernt werden. Als besonders effektiv gegen Moos und Algen haben sich dabei Hochdruckreiniger erwiesen. Für größere Problemflächen mit Unkrautbewuchs ist zu überlegen, ob die Fläche nicht entsprechend ihrer Nutzungsweise umgestaltet werden kann. 

Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der EU

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie gibt den EU-Mitgliedsstaaten das grundsätzliche Ziel vor, für alle Gewässer in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich einen „guten ökologischen und chemischen Zustand“ zu erreichen und zu erhalten.

Für den Bereich der Ennepe auf Gevelsberger Stadtgebiet wurde seit Ende 2011 mit fachlicher Begleitung eines Ingenieurbüros innerhalb der Kooperation Volme am Umsetzungsfahrplan gearbeitet. Die dort gelisteten Maßnahmen sind kurz- (2010-2012), mittel- (2013-2018) und langfristigen (2019-2027) Umsetzungszeiträumen zugeordnet. Die Umsetzung wird vom Land NRW durch Fördermittel in Höhe von bis 80 % der jeweiligen Investitionssumme unterstützt.

Ansprechpartner beim Ennepe-Ruhr-Kreis ist die Untere Wasserbehörde.