Hornissen, Wespen, Bienen
Insekten spielen eine zentrale Rolle für das Gleichgewicht unserer Ökosysteme. Hornissen, Hummeln und Wildbienen gehören zu den besonders geschützten Arten. Sie dürfen weder nachgestellt, gefangen, verletzt noch getötet werden. Auch ihre Nester stehen unter besonderem Schutz und dürfen ohne Genehmigung nicht entfernt oder zerstört werden.
Kommt es dennoch zu einer Störung durch Hornissen, Hummeln oder Wildbienen, können zunächst einfache Maßnahmen helfen, zum Beispiel das Anbringen von Fliegengittern an Fenstern. In besonderen Situationen, etwa wenn sich Nester in unmittelbarer Nähe von Orten mit besonders gefährdeten Personen befinden, sollten fachkundige Stellen hinzugezogen werden.
Ansprechpartner ist die Untere Naturschutzbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises. Sie vermittelt den Kontakt zu sachkundigen Personen und kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Diese umfasst entweder eine Umsiedlung durch Fachkräfte oder, wenn keine andere Lösung möglich ist, eine Tötung. Solche Ausnahmefälle liegen zum Beispiel bei Nestern direkt an Kinderspielplätzen, im unmittelbaren Wohnbereich oder bei Personen mit nachgewiesener Insektenstichallergie vor.
Wespenarten, die nicht unter besonderem Schutz stehen, fallen gemäß § 39 Absatz 1 BNatSchG unter den allgemeinen Schutz. Geht von einem solchen Nest eine konkrete Gefahr aus, dürfen sachkundige Fachkräfte oder spezialisierte Firmen ohne vorherige Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde eingreifen.
Asiatische Hornisse
Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) wurde zunächst als Neobiota eingestuft und unterlag einer Meldepflicht. Seit März 2025 gilt sie in Deutschland jedoch als etablierte invasive Art. Ob Maßnahmen notwendig sind, wird nun jeweils im Einzelfall geprüft. Wenden Sie sich in solchen Situationen direkt an die Untere Naturschutzbehörde des Kreises.
Weitere Informationen zur Asiatischen Hornisse
Ausführliche Informationen zur Verbreitung der Asiatischen Hornisse finden Sie auf der Seite des LANUK. Dort haben Sie auch die Möglichkeit, eigene Funde zu melden. Eine Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht.
Auch der NABU bietet eine Meldestelle für Hornissenfunde an und stellt umfassende Informationen zur Art und ihrer Ausbreitung bereit.