Ehrenamtskarte
Ehrenamt ist Ehrensache
Die Ehrenamtskarte gilt als Dankeschön und wird an zeitlich überdurchschnittlich engagierte Bürgerinnen und Bürger vergeben, die mit der Karte Vergünstigungen von öffentlichen und privaten Anbietern erhalten können. Initiator ist das Land Nordrhein-Westfalen, die Durchführung jedoch liegt bei der jeweiligen Kommune. Ehrenamtlich Engagierte können mit ihrer persönlichen, nicht übertragbaren Karte landesweit eine ständig wachsende Zahl von Angeboten öffentlicher, gemeinnütziger und privater Einrichtungen vergünstigt in Anspruch nehmen.
Hier finden Sie die einzelnen Vergünstigungen für Ehrenamtskarteninhaber.
Wer kann eine Ehrenamtskarte beantragen?
Antragsteller müssen folgende Voraussetzung erfüllen:
- mindestens 5 Stunden ehrenamtliche Arbeit pro Woche (bzw. 250 Stunden im Jahr) leisten (reine Bereitschaftszeiten werden nicht angerechnet),
- bereits mindestens 2 Jahre ununterbrochen ehrenamtlich tätig gewesen sein,
- ehrenamtliche Arbeit ausschließlich für Dritte und ohne Aufwandsentschädigung leisten, die über die Kostenerstattung hinausgeht.
Die Ehrenamtskarte ist 2 Jahre gültig. Danach kann sie erneut beantragt werden.
Für Fragen zur Ehrenamtskarte wenden Sie sich bitte an die Stadt Gevelsberg, Abteilung Schulverwaltung, Kultur, Sport und Integration, Telefon: 02232 771-247, Fax: 02332 771-886, E-Mail: ehrenamtskarte@stadtgevelsberg.de