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Jugendhilfe

Jugendhilfeplanung

Als Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben wir im Rahmen unserer Planungsverantwortung den Auftrag, den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen und zu sichern. Dabei sind die Bedarfe unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen. Es ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann.


Einrichtungen und Dienste sollen dabei so geplant werden, dass insbesondere Kontakte in der Familie und im sozialen Umfeld erhalten und gepflegt werden können,
Ferner soll auch ein möglichst wirksames, vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Angebote von Jugendhilfeleistungen gewährleistet werden.

Beistandschaften

Die Beistandschaft für ein minderjähriges Kind ist eine Form der gesetzlichen Vertretung. Sie ist eine Jugendhilfeleistung, die aufgrund eines formlosen Antrages zustande kommt. Antragsberechtigt sind allein sorgeberechtigte Eltern oder bei gemeinsamer Sorge der Elternteil, bei dem das Kind lebt.
Die Aufgaben des Beistandes liegen in der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Die Beistandschaft endet, wenn der oder die Antragstellerin dies beantragt.

Kontakt

Telefon: 02332 771 - 219
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 104
E-Mail: jugendamt@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Rasche

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg

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Sozialpädagogische Familienhilfe

Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen und der Lösung von Konflikten und Krisen unterstützen.
Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung. Eltern oder andere Erziehungsberechtigte werden über die verschiedenen Hilfen zur Erziehung beraten.
Die Hilfe erfolgt auf Antrag der Eltern oder anderer Erziehungsberechtigter. Die Jugendhilfeleistung muss notwendig und geeignet sein.

Kontakt

Telefon: 02332 771 - 212
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 119
E-Mail: jugendamt@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Hirland-Ständeke

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg

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Kontakt

Telefon: 02332 771 - 215
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 118
E-Mail: jugendamt@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Möller

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg

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Kontakt

Telefon: 02332 771 - 213
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 121
E-Mail: jugendamt@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Benner

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg

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Kontakt

Telefon: 02332 771 - 224
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 117
E-Mail: jugendamt@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Pickhardt

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg

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Kontakt

Telefon: 02332 771 - 226
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 120
E-Mail: jugendamt@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Heeke

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg

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Kontakt

Telefon: 02332 771 - 201
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 116
E-Mail: jugendamt@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Herr Gehling

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg

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Tagesgruppe

Hilfe zur Erziehung in einer Tagegruppe soll die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen durch soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit unterstützen und dadurch den Verbleib des Kindes oder des Jugendlichen in seiner Familie sichern.
Die Hilfe kann auch in geeigneten Formen der Familienpflege geleistet werden.
Die Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe ist eine teilstationäre Leistung.
Eltern oder andere Erziehungsberechtigte werden über die verschiedenen Hilfen zur Erziehung beraten.
Die Hilfe erfolgt auf Antrag der Eltern oder anderer Erziehungsberechtigter. Die Jugendhilfeleistung muss notwendig und geeignet sein.

Kontakt

Telefon: 02332 771 - 212
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 119
E-Mail: jugendamt@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Hirland-Ständeke

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg

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Kontakt

Telefon: 02332 771 - 215
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 118
E-Mail: jugendamt@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Möller

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg

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Kontakt

Telefon: 02332 771 - 213
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 121
E-Mail: jugendamt@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Benner

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg

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Kontakt

Telefon: 02332 771 - 224
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 117
E-Mail: jugendamt@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Pickhardt

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg

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Kontakt

Telefon: 02332 771 - 226
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 120
E-Mail: jugendamt@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Heeke

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg

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Pflegekinderdienst/ Adoptionsvermittlung

Der Pflegekinderdienst sucht im Raum Gevelsberg Paare oder Einzelpersonen, die sich der "Herausforderung Kind" stellen wollen. Es werden belastbare und tolerante Pflegeeltern gesucht, die sich vorstellen können, ältere Kinder und Kinder mit einer schwierigen Lebensgeschichte in ihre Familie aufzunehmen.
Sie werden auf diese Aufgabe vorbereitet und auch später stehen Ihnen die Fachkräfte zur Seite: Mit fachlicher Unterstützung und Begleitung und mit finanziellem Unterhalt für Ihr Pflegekind.

Vorbereitungsveranstaltungen zur Aufnahme eines Pflege-/ Adoptivkindes sowie Seminare und Fortbildungen für Pflege-/ Adoptivfamilien 

Veranstaltungen sowie Seminare und Fortbildungsangebote entnehmen Sie bitte dem Jahresprogramm der Pflegekinderdienste der Städte.

Kontakt

Telefon: 02332 771 - 209
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 311
E-Mail: jugendamt@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Peyrick

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg

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Kontakt

Telefon: 02332 771-222
Fax: 02332 771-230
Raum: 311
E-Mail: jugendamt@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Ciolek

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg

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Information und Beratung für Adoptiveltern und Adoptierte

Die gemeinsame Adoptionsvermittlung der Städte Ennepetal, Breckerfeld, Gevelsberg und Schwelm berät Sie gerne zu allen Fragen der Adoption.

Ziel der gemeinsamen Adoptionsvermittlung ist es, geeignete Familien für Kinder zu finden, die innerhalb ihrer Herkunftsfamilie keine Lebensperspektive mehr haben. Das vorherige Ausschöpfen adäquater Alternativen ist hierbei zwingende Voraussetzung.

Die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle der Städte Ennepetal, Breckerfeld, Gevelsberg und Schwelm befindet sich im Jugendamt der Stadt Ennepetal.

Die jeweiligen Ansprechpartner sowie Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage der Stadt Ennepetal.

Jugendgerichtshilfe

Die Mitwirkung in den Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Jugendamtes. Die Jugendgerichtshilfe bringt sozialpädagogische Gesichtspunkte in Strafverfahren vor den Jugendgerichten zur Geltung.

Im gesamten Verfahren gegen einen Jugendlichen oder Heranwachsenden wird die Jugendgerichtshilfe beteiligt. Die Jugendgerichtshilfe berät die Angeklagten, nimmt an den Gerichtsverhandlungen teil, macht einen Vorschlag für die strafrechtliche Beurteilung und übt die Nachbetreuung aus. Dies kann die Vermittlung und Überwachung von sozialen Arbeitsstunden oder eines Verkehrserziehungskurses, die Durchführung einer Betreuungsweisung oder eines sozialen Trainingskurses sein.

Kontakt

Telefon: 02332 771 - 216
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 312
E-Mail: jugendamt@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Kind

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg

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Eingliederungshilfe

Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn
  • ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht,

und

  • daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Die Hilfe wird nach Bedarf im Einzelfall in ambulanter, teilstationärer oder stationärer Form geleistet.

Rechtsgrundlage ist § 35 a SGB VIII

Kontakt

Telefon: 02332 771 - 218
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 312
E-Mail: jugendamt@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Knährich

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg

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Vormundschaften

Wenn Eltern die Interessen ihrer Kinder nicht mehr vertreten können oder dürfen, bekommen diese einen Vormund. Wenn keine andere als Vormund geeignete Person zur Verfügung steht, wird das Jugendamt vom Familiengericht zum Amtsvormund bestimmt (bestellte Amtsvormundschaft) und kümmert sich um die Interessen des Kindes. Im Rahmen ihrer gerichtlich übertragenen Aufgaben (Wirkungskreis) sind Vormünder gesetzliche Vertreter ihrer Mündel. Sie sind allein den Mündelinteressen verpflichtet und arbeiten insoweit nicht weisungsgebunden.

Wenn den Eltern durch die Entscheidung des Familiengerichtes nur ein Teil ihrer elterlichen Verantwortung entzogen wurde, wird für diesen entzogenen Teil der elterlichen Sorge eine Amtspflegschaft bzw. Ergänzungspflegschaft eingerichtet. Der Pfleger bzw. Ergänzungspfleger ist nur in dem Bereich, für den er bestellt wurde, der gesetzliche Vertreter des Kindes.

Die gesetzliche Amtsvormundschaft tritt, im Gegensatz zur bestellten Amtsvormundschaft, bei Geburt des Kindes ein, wenn dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind und die Mutter noch minderjährig ist. Die gesetzliche Amtsvormundschaft endet, sobald die Kindesmutter volljährig ist bzw. ein anderer Vormund bestellt wurde.

Kontakt

Telefon: 02332 - 771 220
Fax: 02332 - 771 230
Raum: 105
E-Mail: jugendhilfe@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Chlebny

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg

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Kontakt

Telefon: 02332 - 771 227
Fax: 02332 - 771 230
Raum: 105
E-Mail: jugendhilfe@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Euteneuer

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg

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