Wenn Sie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, können Sie Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen für:
- Schulausflüge
- mehrtägige Klassenfahrten
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
- Schülerbeförderung
- Lernförderung
- gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Der Ennepe-Ruhr-Kreis ist örtlicher Träger der Sozialhilfe.
Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch wenden sich bitte an Ihre/n Leistungssachbearbeiter/in des Jobcenters.
Übersicht über die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz
Autor/in: Ennepe-Ruhr-Kreis