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15.04.2024

Bezuschussung von kleineren, privaten Denkmalpflegemaßnahmen

Die Stadt Gevelsberg fördert dieses Jahr erneut kleine private Denkmalpflegemaßnahmen, je zur Hälfte aus den sogenannten Pauschalzuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen und den im Haushalt der Stadt Gevelsberg bereitgestellten Denkmalpflegemitteln.

Bezuschusst werden kleinere Maßnahmen zum Erhalt und zur Instandsetzung der denkmalwerten Substanz, für Aufwendungen die für die bauliche Erhaltung eines Denkmals erforderlich sind, sowie Maßnahmen zur Wiederherstellung des ursprünglichen / bauzeitlichen Erscheinungsbildes. Hierzu zählen z. B. die Neueindeckung von undichten Dächern, Fassadenanstricharbeiten oder der Austausch von Kunststofffenstern gegen Holzfenstern in denkmalgerechter Ausführung.

Nicht gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen wie energetische oder technische Ertüchtigungen und der Austausch von noch instandsetzbarer Originalbausubstanz.

Fördermittel können ab sofort bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Gevelsberg beantragt werden. Die Denkmalpflegemaßnahmen sind im Vorfeld mit der Unteren Denkmalbehörde abzustimmen und noch in diesem Jahr bis zum 18. November 2024 durchzuführen, sowie abzurechnen. Eine Verlängerung dieser Frist ist nicht möglich.

Voraussetzung für Förderung: Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein und eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. § 9 DschG NRW liegt für das Vorhaben vor.

Die Zuschussanträge und die für die Bearbeitung der Anträge erforderlichen Unterlagen sollen bis spätestens zum 17. Juni 2024 bei der Stadt Gevelsberg – Untere Denkmalbehörde – eingereicht werden. Beachten Sie, dass falls Sie noch eine Erlaubnis für die Umsetzung der Maßnahme beantragen müssen, dies zusätzlich, je nach Umfang der Maßnahme, einige Wochen in Anspruch nehmen kann.

Den Erlaubnisantrag sowie der Antrag auf einen Zuschuss finden Sie auf der Website der Stadt Gevelsberg im Themenbereich Stadtplanung. Nähere Informationen zum Antragsverfahren und Auskunft über die Förderfähigkeit geplanter Maßnahmen erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Gevelsberg.