Lebenslage Geburt
Sie erwarten ein Kind oder sind gerade Eltern geworden - wie wird Ihr Kind "amtlich"?
Die Geburtsbeurkundung erfolgt bei dem Standesamt des Geburtsortes.
Welche Unterlagen brauchen Sie für das Standesamt? Hinweise für miteinander verheiratete Eltern und für nicht miteinander verheiratete Eltern:
Folgende Unterlagen sind zu erbringen:
Verheiratete Eltern:
- beglaubigte Abschrift des Eheregisters oder Eheurkunde
- Geburtsurkunden der Eltern
- gültige Reisepässe bzw. Personalausweise beider Eltern
- Geburtsanzeige der Hebamme oder des Krankenhauses
Nicht verheiratete Eltern:
- Geburtsurkunde der Mutter
- Bei Vorehe: beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe mit Auflösung
- Personalausweis oder Reisepass der Mutter
- gegebenenfalls Vaterschaftsanerkennung
- Personalausweis oder Reisepass des Vaters
- Geburtsurkunde des Vaters
Die Anmeldung der Geburt ist gebührenfrei.
Eine Geburtsurkunde kostet 10,- €, jede weitere 5,- €.
Allgemeine Hinweise:
Alle Urkunden müssen im Original vorliegen. Fotokopien können nicht anerkannt werden! Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt. In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Sie erhalten vier kostenlose Besscheinigungen:
Mutterschaftshilfe (Krankenkasse)
Erziehungsgeld
Kindergeld
Religiöse Zwecke (Taufe)
Die Ausstellung von Geburtsurkunden ist gebührenpflichtig!
Namensgebung:
Jeder sorgeberechtigte Elternteil hat das Recht und die Pflicht, seinem Kind Vornamen, und ggf. einen Familiennamen zu erteilen. In diesem Zusammenhang weisen wir Sie auf folgendes hin:
Vornamen:
- Werden zwei Vornamen mit Bindestrich verbunden, gelten Sie als ein Name. Setzen Sie daher nur dann einen Bindestrich zwischen die Vornamen, wenn Sie dies beabsichtigen.
- Als Vornamen können nur Bezeichnungen gewählt werden, die ihrem Wesen nach Vornamen sind und das Geschlecht des Kindes erkennen lassen (Ausnahme: "Maria" als Zusatz zu einem eindeutig männlichen Namen für einen Jungen). Vornamen, die männlich und weiblich sind, können nur zusammen mit einem eindeutig das Geschlecht des Kindes bestimmenden Vornamen gegeben werden.
- Ist der Vorname beim Standesamt beurkundet, so gilt Ihr Namensgebungsrecht als unwiderruflich ausgeübt. Achten Sie bitte deshalb darauf, dass Ihre Erklärung zur Namensbestimmung eindeutig ist und z.B. keinerlei Streichungen, Berichtigungen mit Tipp-Ex usw. aufweisen.
Familiennamen:
- Das Kind erhält den Ehenamen der Eltern
- Sofern die Eltern keinen Ehenamen haben, gibt es seit dem 01.05.2025 verschiedene Möglichkeiten für die Namensführung Ihres Kindes. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei dem beurkundenden Standesamt.