Bewachungsgewerbe - Beschäftigte
Entgegennahme von Anzeigen über die Beschäftigung von Mitarbeitern im Bewachungsgewerbe:
Schriftliche Meldung von Vor- und Zuname, Geburtstag und -ort, Wohnort und Wohnung der Wachperson
Polizeiliches Führungszeugnis der künftigen Wachperson
Unterrichtungsnachweis der IHK
Angemeldetes Bewachungsgewerbe
Bei Meldung einer ortsfremden Wachperson hält die Ordnungsbehörde Anfragen bei anderen Behörden, die die Bearbeitungsdauer bis zu 2 Monaten hinauszögern können.
Wer eine Wachperson ohne Meldung beschäftigt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 2.500,00 € bestraft werden.
Sie können uns die Meldung auch über das folgende Onlineformular zur Verfügung stellen.