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20.12.2022

Staubniederschläge

Verzehrhinweise können aufgehoben werden

Im Zuge der Abbrucharbeiten der ehemaligen Gießerei Dieckerhoff war es Anfang September in Gevelsberg zu Staubfreisetzungen gekommen. Die Staubwolke hatte sich in westlicher Richtung über das Wohn- und Gewerbegebiet ausgebreitet.

Auf Bitten der Kreisverwaltung hatte das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Staubproben analysiert. Bereits bekannt war: Die mit der Staubfreisetzung und den niedergeschlagenen Staubmengen verbundene Zusatzbelastung mit den Schadstoffen Dioxine/Furane, PCB und polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe konnte als unbedenklich eingestuft werden.

Noch offen waren die Analyseergebnisse der Schwermetallwerte. Vor diesem Hintergrund war Anwohnerinnen und Anwohner der betroffenen Bereiche – insbesondere Oststraße und Gasstraße – auch nach Vorliegen der Ergebnisse der Staubproben empfohlen worden, weiterhin Obst, Gemüse und Eier aus betroffenen Gartenbereichen nach Möglichkeit nicht zu verzehren beziehungsweise - sofern möglich - vorher sehr gründlich zu reinigen.

Diese Empfehlung kann nach der toxikologischen Bewertung einer untersuchten Löwenzahnprobe jetzt zurückgenommen werden. In ihr wurden die jeweiligen Bewertungskriterien für Nahrungspflanzen für Blei, Cadmium, Nickel, Chrom, Kupfer und Zink unterschritten.

Neben diesem Ergebnis liegen auch die Resultate von in zwei Hausgärten repräsentativ und aus unterschiedlichen Tiefen entnommenen Bodenproben vor. Erkenntnis hier: Für keines der untersuchten Schwermetalle werden die bodenschutzrechtlichen Prüfwerte für die aktuelle Nutzung als Wohngebiet überschritten, daher bestehen keine Bedenken gegen den Anbau von Nahrungspflanzen und deren Verwendung in den untersuchten Gärten.


Der in dem in der Gasstraße untersuchten Garten leicht erhöhte Bleigehalt überschreitet zwar geringfügig den bodenschutzrechtlichen Prüfwert für Kinderspielflächen. Hier findet derzeit allerdings keine regelmäßige und intensive Nutzung durch spielende Kinder statt. Sollte sich dies ändern, würde die Fläche durch die untere Bodenschutzbehörde des Kreises neubewertet.dieckerhoff