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11.07.2023

Stadt Gevelsberg erhält 4,5 Millionen Euro an Wiederaufbauhilfe

Starkregen- und Hochwasserkatastrophe 2021

Die Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 hatte auch in Gevelsberg erhebliche Folgen. Für die Beseitigung von Schäden an öffentlicher Infrastruktur und für den Wiederaufbau erhält die Stadt nun Mittel aus dem Wiederaufbaufonds des Landes Nordrhein-Westfalen.
Regierungspräsident Heinrich Böckelühr informierte sich in Gevelsberg über den Wiederaufbauplan und übergab einen Förderbescheid in Höhe von 4,514 Millionen Euro an Bürgermeister Claus Jacobi.

In diesen Tagen jährt sich die verheerende Flutkatastrophe zum zweiten Mal. Die Flut im Juli 2021 hat viele Menschen in unserem Land hart getroffen, unbeschreibliches Leid verursacht und ein gewaltiges Ausmaß der Zerstörung hinterlassen.

„Der Wiederaufbau nach der Flut ist für Gevelsberg eine enorme Herausforderung gewesen“, betont der Arnsberger Regierungspräsident. „Das Land steht der Stadt Gevelsberg und den anderen betroffenen Kommunen zur Seite und beteiligt sich an den Kosten für die Schadensbeseitigung und den Wiederaufbau.“
Bürgermeister Claus Jacobi erklärt: „Der Starkregen im Jahr 2021 hat Gevelsberg stark getroffen. Ich bin der Bezirksregierung Arnsberg und unserem Regierungspräsidenten Heinrich Böckelühr sehr dankbar, dass uns die volle Höhe unserer beantragten Fördermittel bewilligt wurde und wir damit die Möglichkeit haben, unsere Heimat Gevelsberg wieder so instand zu setzen, wie wir sie davor kannten, ohne den kommunalen Haushalt dafür in Anspruch nehmen zu müssen.“

Die Stadt Gevelsberg hatte einen zuvor im Rat beschlossenen Wiederaufbauplan mit den erforderlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Hochwasserschäden aus Juli 2021 eingereicht. Hierbei geht es um Schäden an der kommunalen Infrastruktur von Gevelsberg an Gewässern, Gebäuden, Brücken und Straßen.

Alle Fließgewässer im Stadtgebiet waren über die Ufer getreten. Zahlreiche Gegenstände und Materialien sowie Müll trieben weg oder wurden angeschwemmt. Ufermauern und -böschungen wurden ebenso beschädigt wie Durchlässe und Brücken. Die Anschwemmungen mussten in den Gewässern und in benachbarten Auenflächen in erheblichem Umfang beseitigt oder umgelagert werden.

Ufersicherungen erfolgten provisorisch direkt nach dem Hochwasserereignis, sie werden nun nach und nach dauerhaft erneuert. Wege und Straßen sowie einzelne Brücken und Durchlässe in Überflutungsbereichen mussten wegen der zum Teil erheblichen Beschädigungen ebenfalls erneuert werden. Ein kompletter Neuaufbau ist nur partiell notwendig, z. B. am Durchlass Hedtberger Bach oder am Durchlass Im Langenrode, meist sind Teilabschnitte betroffen.

An der Grundschule Vogelsang sind Gebäudeschäden in erheblichem Umfang entstanden, an weiteren Gebäuden in geringerem Umfang.