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15.09.2023

Sperrung des Brückenbauwerks Landringhauser Weg über die A 1 ab dem 19.09.2023

Nach Mitteilung der Autobahn GmbH des Bundes genügt das Überführungsbauwerk über der A1 an der Klosterholzstraße der Stadt Gevelsberg und angrenzend an den Landringhauser Weg der Stadt Sprockhövel nicht mehr den Anforderungen des StVO-konformen Verkehrs bezüglich der Tragfähigkeit. Die Ablastung ist nicht Ergebnis einer Brückenprüfung, sondern nach einer Bestandsaufnahme anhand vorhandener Bauwerksdaten von der Autobahn GmbH festgelegt worden. Wie die Autobahn GmbH nun der Stadt Gevelsberg mitgeteilt hat, führe die mangelnde Tragfähigkeit nun leider dazu, dass die Wegeverbindung zwischen Gevelsberg und Haßlinghausen über die Klosterholzstraße und den Landringhauser Weg ab dem 19.09.2023 auf unbestimmte Zeit für jeglichen Verkehr von Kraftwagen und sonstigen mehrspurigen Kraftfahrzeugen gesperrt sein wird. Die Stadt Gevelsberg hat keine eigenständigen Untersuchungsbefugnisse und hat die Erkenntnislage der Autobahn GmbH somit leider hinzunehmen. Infolge dessen ist sie als Untere Verkehrsbehörde gebunden, eine Verkehrsregelung zu treffen, nach der nur noch Fußgänger/Fußgängerinnen und einspurige Fahrzeuge wie z.B. Fahrräder, Motorräder und Mofas die Brücke zur Querung der A1 nutzen dürfen.

Umleitungsführung
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