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30.06.2023

Bezuschussung von kleineren, privaten Denkmalpflegemaßnahmen

Die Stadt Gevelsberg fördert dieses Jahr erneut kleine private Denkmalpflegemaßnahmen, je zur Hälfte aus den sogenannten Pauschalzuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen und den im Haushalt der Stadt Gevelsberg bereitgestellten Denkmalpflegemitteln.

Bezuschusst werden kleinere Maßnahmen zum Erhalt und zur Instandsetzung der denkmalwerten Substanz und für Aufwendungen, die für die bauliche Erhaltung eines Denkmals erforderlich sind. Hierzu zählen z.B. die Erneuerung von Fenstern, Dacheindeckungen und Fassadenanstricharbeiten.

Fördermittel können ab sofort bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Gevelsberg beantragt werden. Die Denkmalpflegemaßnahmen sind im Vorfeld mit der Unteren Denkmalbehörde abzustimmen und noch in diesem Jahr durchzuführen sowie abzurechnen.

Voraussetzung für die Förderung: Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.

Die Zuschussanträge und die für die Bearbeitung der Anträge erforderlichen Unterlagen sollen bis zum 24. Juli 2023 bei der Stadt Gevelsberg – Untere Denkmalbehörde – eingereicht werden.

Zuständig für die Vergabe der Denkmalpflegemittel ist der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Wirtschaftsförderung.

Nähere Informationen zum Antragsverfahren erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Gevelsberg, Fachbereich Stadtentwicklung und Umwelt.