Abfallbeseitigungsgebühren
Jeder Eigentümer eines im Stadtgebiet liegenden Grundstücks ist verpflichtet, sein Grundstück an die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung anzuschließen (Anschlusszwang). Der Eigentümer eines Grundstücks und jeder Abfallbesitzer auf einem an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücks (z. B. Mieter, Pächter) ist verpflichtet, die auf dem Grundstück anfallenden Abfälle zur Beseitigung und Verwertung der kommunalen Abfallentsorgungseinrichtung zu überlassen (Benutzungszwang). Der erstmalige Anschluss (z. B. bei Neubauten) ist beim Steueramt der Stadt zu beantragen.
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Telefon: 02332 771 - 165
Fax: 02332 771 - 870
Raum: 222
E-Mail: finanzen@stadtgevelsberg.de
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Telefon: 02332 771 - 164
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Informationen zu den Abfallbehältern erhalten Sie hier.
Kosten für Restmüllbehälter:
Jahr | 120-l Restmüllbehälter | 240-l Restmüllbehälter | 1100-lRestmüllbehälter |
---|---|---|---|
2023 2024 |
45,00 Euro 48,00 Euro |
93,00 Euro 99,00 Euro |
426,00 Euro 450,00 Euro |
Außerdem wird eine verbrauchsabhängige Zusatzgebühr (gewichtsbezogene Gebühr) erhoben. Bei der gewichtsbezogenen Gebühr für den Rest- und Bioabfall werden zunächst Vorausleistungen erhoben. Die Abrechnung der Gebühren wird nach der Feststellung des Gesamtgewichts für das Kalenderjahr im darauffolgenden Jahr vorgenommen.
Gebührensätze der gewichtsbezogenen Gebühr:
Jahr | Restabfall pro Kilogramm | Bioabfall pro Kilogramm |
---|---|---|
2023 2024 |
0,52 Euro 0,52 Euro |
0,33 Euro 0,39 Euro |
Informationen zu Befreiungen vom Anschluss- und Benutzungszwang erhalten Sie bei den Technischen Betrieben.
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