Bürgerantrag
Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NRW Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
Mit einem sogenannten „Antrag von Bürgerinnen oder Bürgern“ haben Sie die Möglichkeit, Ihre Anregungen und Beschwerden zu Angelegenheiten, die im Zuständigkeitsbereich der Stadt Gevelsberg liegen, direkt an die politischen Gremien zu richten.
Sie können, Ihre Anregungen und Beschwerden formlos mit Angaben der Personalien der Antragstellenden per E-Mail, Post oder über das folgende Onlineformular stellen.
Hinweis:
Bitte nutzen Sie für Angelegenheiten, bei denen Sie einen direkten Kontakt mit der Verwaltung und keine politische Beratung Ihres Anliegens wünschen, das folgende Kontaktformular.
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Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NRW
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
Mit einem sogenannten „BürgerInnenantrag“ haben Sie die Möglichkeit, Ihre Anregungen und Beschwerden zu Angelegenheiten, die im Zuständigkeitsbereich der Stadt Gevelsberg liegen, direkt an die politischen Gremien zu richten.
Sie können, Ihre Anregungen und Beschwerden formlos mit Angaben der Personalien der Antragstellenden per E-Mail, Post oder über das folgende Onlineformularstellen.
Hinweis:
Bitte nutzen Sie für Angelegenheiten, bei denen Sie einen direkten Kontakt mit der Verwaltung und keine politische Beratung Ihres Anliegens wünschen, das folgende Kontaktformular: https://www.gevelsberg.de/Rathaus/Hinweisgeber-Beschwerde-und-Anregungen-Kontaktformular-/