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Reisepassänderung

Änderung von Reisepässen

Nach einem Umzug in eine andere Gemeinde kann nur die Anschrift geändert werden.
Die Änderung eines Namens, z.B. nach der Heirat, kann nicht durch Änderung vermerkt werden; es muss dann ein neuer Reisepass beantragt werden.

Eine nachträgliche Eintragung von Kindern in den Pass ist nicht mehr möglich. Kinder benötigen einen eigenen Kinderreisepass.