Namensänderung
Bei der Änderung nach Erklärung auf Grund zivilrechtlicher Vorschriften sind verschiedene Fallgestaltungen nach dem BGB möglich. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie beim Standesamt.
Kontakt
Telefon: 02332 771 - 190
Fax: 02332 771 - 834
Raum: 34
E-Mail: standesamt@stadtgevelsberg.de
Die Entscheidung der Namensänderung auf Antrag
Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung für deutsche Staatsangehörige und Personen mit besonderem Status (z.B. Asylberechtigte) kommt nur in Betracht, wenn die gewünschte Namensführung nicht durch eine personenstandsrechtliche Erklärung erzielt werden kann und der Antragsteller / die Antragstellerin triftige Gründe für die gewünschte Namensänderung vorweisen kann. Es reicht nicht aus, dass einem der Name nicht gefällt.
Bei der Änderung des Familiennamens werden strengere Maßstäbe angesetzt, als bei der Änderung des Vornamens.
Die Entscheidung über die Namensänderung für Gevelsberger Antragsteller/innen obliegt dem Ennepe-Ruhr-Kreis.
Anträge sind bei der Kreisverwaltung in Schwelm zu stellen.
Die notwendigen Unterlagen sind dort zur erfragen.