Erwerb von Grab-Nutzungsrechten
Erwerb, Verlängerung und Wiedererwerb von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten und Kolumbarium-Nischen
Voraussetzung:
Das Nutzungsrecht an einem Wahlgrab oder einer Kolumbarium-Nische kann nur bei Vorliegen eines Sterbefalls erworben werden. Der Antrag auf Erwerb oder Verlängerung des Nutzungsrechtes im Zusammenhang mit einer Bestattung wird vom Bestattungsinstitut gestellt.
Ein Antrag auf Wiedererwerb (nach Ablauf der Nutzungszeit) kann auch vom Nutzungsberechtigten formlos gestellt werden. Dazu ist die beim Erwerb ausgehändigte Nutzungsrechts-Urkunde vorzulegen.
Hinweis:
Neben den Grabgebühren fallen bei einer Beerdigung die Bestattungsgebühren und evtl. auch Gebühren für die Trauerhallenbenutzung und das Orgelspiel an.
Erreichbarkeit der Friedhofsverwaltung:
Mo. - Fr. 8.30 - 11.30 Uhr