Unterhaltsvorschuss / Unterhaltsheranziehung
Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss können alleinstehende Mütter und Väter für Kinder bis längstens zum 18. Lebensjahr bekommen, die von dem unterhaltspflichtigen Elternteil keinen oder nur geringfügigen Unterhalt erhalten.
Über erforderliche Unterlagen zur Antragstellung, Anspruchsvoraussetzungen und die Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen informiert das Jugendamt.
Im Rahmen der Unterhaltsheranziehung wird geprüft, ob der unterhaltspflichtige Elternteil aufgrund seiner Einkommenssituation seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Kind tatsächlich nicht nachkommen kann.
Im rechten Randbereich können Sie sich die notwendigen Antragsunterlagen für den Unterhaltsvorschuss herunterladen, ausgefüllt an uns zurücksenden oder über den Dateiupload online zurücksenden.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Geburtsurkunde des Kindes (ggf. Vaterschaftsanerkennung)
- Kopie des (Personal-)Ausweises des alleinerziehenden Elternteils (ggf. Aufenthaltstitel)
Bei Kindern über 12 Jahren sind folgende Unterlagen erforderlich:
- ergänzendes Merkblatt (für Kinder ab 12 Jahren)
- Kopie eines Einkommensnachweises des alleinerziehenden Elternteils (z. B. Verdienstabrechnung, SGB II-Bescheid, o. ä.)
Bei Kindern über 15 Jahren sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Kopie einer Schulbescheinigung
- ggf. Kopie des Ausbildungsvertrages / Kopie einer Verdienstabrechnung (d. Ausbildungsvergütung)