Anmeldung - Melderecht - Widerspruch
Neu in Gevelsberg? Herzlich Willommen!
Seit dem 01.11.2015 gilt das neue Bundesmeldegesetz. Das bedeutet für Sie, dass Sie neben Ihrer Anmeldung zwingend eine Wohnungsgeberbestätigung, auf der alle zuziehenden Personen namentlich aufgeführt werden müssen, vorzulegen haben. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt und dem Vordruck Wohnungsgeberbestätigung.
1.) Bitte bringen Sie zusätzlich zu der vorgenannten Wohnungsgeber-
bestätigung Ihren Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass
zum Eintrag der neuen Adresse mit.
2.) Für Minderjährige, die noch kein Ausweisdokument besitzen, muss
eine Geburtsurkunde vorgelegt werden.
3.) Familien können grundsätzlich nur angemeldet werden, sofern von
allen Familienmitgliedern Dokumente vorgelegt werden. Bei Personen
über 18 Jahren muss eine Vollmacht erteilt und das untenstehende
Formular "Vollmacht" ausgefüllt werden, sofern eine persönliche Vorsprache
dieser volljährigen Person nicht möglich ist.
4.) Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die aus dem Inland
zuziehen, müssen zusätzlich zum Pass den Aufenthaltsstatus
nachweisen. Bei Zuzügen aus dem Ausland kann der Aufenthaltstitel
hier beantragt werden.
5.) Die Anmeldung ist grundsätzlich gebührenfrei.
6.) Bei Zuzügen aus einer Stadt des Ennepe-Ruhr-Kreises ist es
zusätzlich möglich, den Kraftfahrzeugschein oder die
Zulassungsbescheinigung Teil I bezüglich der neuen Adresse ändern
zu lassen. Hierfür wird eine Gebühr des Ennepe-Ruhr-Kreises in Höhe
von 13,00 € je Adressänderung erhoben.
7.) Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) haben Sie die Möglichkeit, zur Weitergabe
Ihrer persönlichen Daten Ihre Einwilligung zu erklären oder hier gegen
Widerspruch einzulegen. Das Formular und die zusätzlichen Erläuterungen finden Sie unten.
Hier erhalten Sie Informationen gemäß Artikel 13 DSGVO hinsichtlich der Daten zu Meldepflichten.