Gewerbeauskünfte
Erteilung von Auskünften aus der Gewerbekartei
Der Auskunftssuchende muss ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Dies hat formlos, schriftlich zu erfolgen unter Angabe möglicher Nachweise (z.B. Mahnbescheid).
Auskünfte aus der Gewerbekartei kosten zwischen 5,00 und 40,00 €.
Auskünfte, die öffentliche Ermittlung erfordern oder schwierige Fälle: 40,00 €
Für die Erteilung einer Gewerbekarteiauskunft besteht keine gesetzliche Verpflichtung.
Die Gewerbekartei ist kein öffentliches Register und genießt daher keinen "öffentlichen Glauben" - für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Gewerbeauskunft wird keine Gewähr übernommen.
Die Auskunft wird ausschließlich für den beantragten Zweck erteilt und darf auch nur für diesen Zweck verwendet werden.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig die übermittelten Daten für einen anderen Zweck als dem vorgeschriebenen verwendet, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bestraft werden.
Sie können uns die Anfrage auch direkt über das folgende Onlineformular senden: