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Fundbüro / Fundsachen

Fundsachenannahme
Wer eine verlorene Sache findet, an sich nimmt und den Eigentümer nicht kennt, hat den Fund unverzüglich der zuständigen Behörde während der allgemeinen Öffnungszeiten anzuzeigen.

Die Fundsache ist, wenn möglich, mitzubringen. Es wird bei Vorsprache eine Fundanzeige aufgenommen.

Fundsachenausgabe
Verloren gegangene Gegenstände können im Fundbüro abgeholt werden. Hierbei sollten folgende Angaben gemacht werden:

  • Benennung des Gegenstandes, besondere Kennzeichen bzw. Merkmale,
  • Zeitpunkt des Verlustes (Tag, Monat, Uhrzeit),
  • vermeintlicher Ort des Verlustes.

Bei Abholung der Fundsache wird eine Gebühr für die Verwahrung fällig.
Gebühren:

  • im Wert bis 25,00 €: gebührenfrei,
  • im Wert von 26,00 - 150,00 €: 5,00 € Gebühren,
  • im Wert von 151,00 - 500,00 €: 10,00 € Gebühren,
  • im Wert von über 500,00 €: 15,00 € Gebühren,
  • jede weitere angefangene 500,00 €: 15,00 € Gebühren.

Der Finder kann Fundrechte an der Fundsache geltend machen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der oben genannten Stelle.

Allgemeines:
Nach §§ 965 ff. BGB hat der Finder verschiedene Rechte, die er in Anspruch nehmen kann:

  • Recht auf Ersatz der Aufwendungen, d.h. Fahrtkosten, Telefonkosten usw.,
  • Recht auf Finderlohn vom Empfangsberechtigten,
  • Recht auf Zurückhaltung der Fundsache, d.h., er kann darauf bestehen, dass die Fundsache in seinem Besitz bleibt und der Verlierer die Sache bei ihm selbst abholt,
  • Recht auf Erwerb des Eigentums an der Fundsache nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten, wenn sich der Verlierer nicht gemeldet hat.

Der Erlös einer Versteigerung geht in die städtische Kasse.

Hinweise:

  • da auch Fundgegenstände über die Polizeiwache Gevelsberg dem Fundbüro in der Regel innerhalb einer Woche zugehen, empfiehlt sich eine erneute Nachfrage beim Fundbüro nach dieser Zeit,
  • sollte der Eigentümer einer Fundsache dem Fundbüro bekannt sein, wird der Betroffene schriftlich benachrichtigt,
  • Fundsachen von geringerem Wert (unter 10,00 €), wie z.B. Schlüssel, Brillen usw. werden zwar entgegen genommen, jedoch nicht registriert.

Sie können uns auch direkt online eine Anfrage zu einem vermissten oder verlorenen Gegenstand senden.

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