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Grundsteuer
Grundsteuer
Der Grundsteuer A unterliegen land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke. Alle übrigen Grundstücke unterliegen der Grundsteuer B. Die Grundsteuer richtet sich nach dem Grundsteuerwert des Grundstückes. Der Grundsteuerwert und der daraus berechnete Grundsteuermessbetrag werden vom zuständigen Finanzamt festgesetzt.
Hebesätze:
Jahr | Grundsteuer A | Grundsteuer B | ||||
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bis 2024 ab 2025 |
220 v.H. 236 v.H. |
695 v.H.
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Aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie hier.