Führerschein
Hier finden Sie alles zum Thema FührerscheinFührerschein - Beantragung
Um einen Führerschein zu beantragen, müssen Sie persönlich zu uns kommen.
Begleitendes Fahren ab 17
benötigte Unterlagen:
- Ausweisdokument
- augefüllter und von der Fahrschule abgestempelter Führerscheinantrag (auf der rechten Seite im Feld Dokumente oder auch in der Fahrschule erhältlich)
- wichtig: auf den Seiten 1 und 2 zu unterschreiben, 3. Seite ausfüllen, 4. Seite erfolgt vom Bürgerbüro
- Erste-Hilfe-Nachweis
- Sehtest
- Beiblatt zu "Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis BF17" (im Feld Dokumente), je Begleiter 1 Anlage
- Beiblatt "Teil1" (siehe unten), wichtig: Unterschrift des Antragstellers sowie aller gesetzlichen Vertreter
- Führerscheinkopien der Begleiter
- Biometrisches Passbild
Hinweis:
Die Umstellung auf den Kartenführerschein zum 18. Geburtstag erfolgt nicht automatisch. Hierzu ist es notwendig, ca. 6 Wochen vor der Volljährigkeit das Bürgerbüro persönlich aufzusuchen.
benötigte Unterlagen:
- Ausweisdokument
- Prüfungsbescheinigung (rosa)
Führerschein ab 18
benötigte Unterlagen:
- Ausweisdokument
- augefüllter und von der Fahrschule abgestempelter Führerscheinantrag (im Feld Dokumente bzw. auch in der Fahrschule erhältlich)
- wichtig: auf den Seiten 1 und 2 zu unterschreiben, 3. Seite ausfüllen, 4. Seite erfolgt vom Bürgerbüro
- Erste-Hilfe-Nachweis
- aktueller Sehtest, der nicht älter als zwei Jahre sein darf
Bei weiteren, spezifischen Fragen wenden Sis sich bitte an das Straßenverkehrsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises - Führerscheinstelle - als zuständige Behörde.
Führerschein - Umstellung
benötigte Unterlagen:
- Ausweisdokument
- biometrisches Lichtbild
- bisheriger Führerschein
Gebühr: 25,30 € bei Selbstabholung durch den Antragsteller bei der Führerscheinstelle Schwelm; ggf. zuzüglich 5,10 € Zustellgebühr bei Übersendung durch die Bundesdruckerei per Einwurf-Einschreiben
Bei Personen ab dem 50. Lebensjahr, die auch die ehemalige Klasse 3 zum Führen von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht bis 18 Tonnen weiterhin fahren möchten, bitte die Hinweise zur Klasse CE und Klasse T auf der 2. Seite beachten. Die dort geforderten Unterlagen sind dann ebenfalls mitzubringen.
Führerschein - Wiedererteilung - Neuerteilung
Der Antrag auf Wiedererteilung bzw. Neuerteilung kann frühestens 10 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden. Ihr persönliches Erscheinen ist erforderlich.
Benötigte Unterlagen:
- Ausweisdokument
- biometrisches Lichtbild
- aktueller Sehtest, nicht älter als zwei Jahre
- Brief der Stelle, die den Führerscheinentzug angeordnet hat
- ausgefüllter Führerscheinantrag (im Feld Dokumente), wichtig: auf den Seiten 1 und 2 unterschreiben, 3. Seite ausfüllen, 4. Seite erfolgt vom Bürgerbüro
Gebühr: 151,70 € bzw. 152,50 € (inkl. Führungszeugnis)
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das Straßenverkehrsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises - Führerscheinstelle.