Wohnen kostet Geld – oft zuviel für Menschen mit geringem Einkommen. Deshalb leistet der Staat auf Antrag in solchen Fällen finanzielle Hilfe: Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG). Es wird als Zuschuss gezahlt und kann von Mieterinnen und Mietern und Eigentümerinnen und Eigentümern beantragt werden.
Ob und, wenn ja, in welcher Höhe Wohngeld in Anspruch genommen werden kann, hängt von folgenden Faktoren ab:
- Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- Höhe des Gesamteinkommens
- Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung
Wohngeld wird in der Regel für ein Jahr bewilligt. Dann müssen Sie erneut einen Antrag stellen. Änderungen Ihrer finanziellen Verhältnisse müssen Sie der Wohngeldstelle mitteilen.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonym mit dem Wohngeldrechner des Landes NRW ausrechnen lassen. An die Berechnung schließt sich der Online-Antrag an, mit dem Sie Ihren Wohngeldantrag direkt an die für Sie zuständige Wohngeldstelle schicken können.
Sie können sich die benötigten Wohngeldformulare auch unter den folgenden Menüpunkten herunterladen und ausdrucken.