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Erteilung von Erlaubnissen zur Ausgrabung von Leichen
Eine Gebühr von 15,-€ wird erhoben.
Grundlage sind die speziellen Regelungen der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Leichenwesen vom 07.08.1980. Auskünfte erteilt das Fachamt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartnerin.