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Erteilung von Erlaubnissen zur Aufbewahrung von Leichen außerhalb der Leichenhalle.

Es wird eine Gebühr von 25,00 € erhoben.

Grundlage sind die speziellen Regelungen der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Leichenwesen vom 07.08.1980. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartnerin.