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Herstellung der Hausanschlussleitung zwischen Gebäude und Kanal

Die Herstellung der Hausanschlussleitung (zwischen Gebäude und öffentlichen Kanal) führt der Anschlussnehmer auf seine Kosten durch einen von der Stadt zugelassenen Unternehmer durch. Der Anschluss hat nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen.
Die Stadt kann Teile der Hausanschlussleitung (zwischen öffentlichen Kanal und Grundstücksgrenze) selbst oder durch ein von ihr beauftragtes Unternehmen herstellen lassen. Die anfallenden Kosten sind durch den Anschlussnehmer zu erstatten.

Genehmigung des Hausanschlusses:

Die Genehmigung ist bei der Stadt zu beantragen. Die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage darf erst erfolgen, nachdem die Stadt die Anschlussleitung und den Kontrollabschnitt abgenommen hat.