Sprungziele
Seiteninhalt

Die Technischen Betriebe veranlassen die Rattenbekämpfung auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen, an Flussufern und im Kanalnetz.

Zur Durchführung von Rattenbekämpfungen auf Privatgrundstücken oder in privaten Gebäuden ist der Eigentümer selbst verantwortlich.

Ratten sind als Krankheitsüberträger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes anzusehen und zu bekämpfen. Hinweise auf Rattenbefall richten Sie bitte an Ihren Ansprechpartner.

Sie können uns Ihre Beobachtung auch direkt über das folgende Onlineformular mitteilen:

Ihre Kontaktdaten


Wo haben Sie die Ratten gesichtet?


Maximal 5 MB erlaubt

Sie können in diesem Feld mehrere Dateien auswählen oder die gewünschten Dateien in das Feld ziehen.




(Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder)