Topmeldung
Seiteninhalt
Die Technischen Betriebe veranlassen die Rattenbekämpfung auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen, an Flussufern und im Kanalnetz.
Zur Durchführung von Rattenbekämpfungen auf Privatgrundstücken oder in privaten Gebäuden ist der Eigentümer selbst verantwortlich.
Ratten sind als Krankheitsüberträger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes anzusehen und zu bekämpfen. Hinweise auf Rattenbefall richten Sie bitte an Ihren Ansprechpartner.
Sie können uns Ihre Beobachtung auch direkt über das folgende Onlineformular mitteilen: