Vermietung von Schulräumen/Aulen/Schulhöfen etc. für außerschulische Nutzungen
Die Vergabe öffentlicher Räume richtet sich nach der Benutzungs- und Gebührensatzung für öffentliche Räume und Sportanlagen in der Stadt Gevelsberg.
Die Gebühren sind abhängig von der Art der Veranstaltung, der Veranstaltungsdauer sowie der Räumlichkeit. Für Schulaulen wird pauschal für die ersten drei Nutzungsstunden eine Gebühr in Höhe von 51,00 € erhoben. Für jede weitere angefangene Stunde wird eine Gebühr in Höhe von 13,00 € erhoben. Auch für Auf- und Abbauzeiten wird die Gebühr berechnet.
Von der Zahlung der Gebühren nach werden befreit:
a) Volkshochschulzweckverband,
b) Veranstaltungen, bei denen die Stadt als Träger beteiligt ist,
c) Partnerschaftstreffen im Rahmen von Städtepartnerschaften,
d) Verbände der freien Wohlfahrtspflege.
Die Gebühren werden auf die Hälfte ermäßigt bei Veranstaltungen von
a) Jugendverbänden, die Mitglied des Stadtjugendringes oder des Stadtverbandes für Leibesübungen sind,
b) politischen Parteien,
c) Kirchen und religiösen Vereinigungen, denen die Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen ist,
d) Stadtelternrat Gevelsberger Kindergärten,
falls die Veranstaltungen zur Erfüllung der jeweils ideellen Aufgabe der oben angegebenen Institutionen durchgeführt werden.
Im übrigen können die Gebühren aus Billigkeitsgründen ganz oder teilweise erlassen werden. Hierüber entscheidet der Bürgermeister - Fachbereich Bildung, Jugend und Soziales.