Steuer (Steuerbescheinigung)
Bescheinigung von Aufwendungen an Denkmälern für steuerliche Zwecke zur Vorlage beim Finanzamt
Voraussetzung für die Erteilung einer Steuerbescheinigung zur Erlangung einer Steuervergünstigung ist, dass die Maßnahmen an einem Denkmal vor Beginn jeglicher Arbeiten und Veränderungen mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt wurden und zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung des Denkmals erforderlich sind. Anträge auf eine Steuerbescheinigung nach dem Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen und weitere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Ansprechpartnerin.
Für die Erteilung einer Steuerbescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben, deren Höhe sich nach der bescheinigten Summe richtet.