Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in Nordrhein-Westfalen seit 1980 im Denkmalschutzgesetz NW geregelt. Zuständig für den Vollzug des Gesetzes sind die Städte und Gemeinden als Obere und Untere Denkmalbehörden, die ihre Entscheidungen in Benehmen mit den Landesverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe zu treffen haben. Die Stadt Gevelsberg als untere Denkmalbehörde trifft ihre Entscheidungen in Benehmen mit dem LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen.
Das Denkmalschutzgesetz NW beinhaltet u. a. Regelungen
- zur Eintragung von baulichen Anlagen und Bodenfunden in die Denkmalliste
- zu Rechten und Pflichten im Umgang mit Denkmälern
- zur Veränderungen an Denkmälern
- zur steuerlichen Behandlung von denkmalgeschütztem Eigentum
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Informationen zum Denkmalschutz
Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für Veränderungen
Steuerbescheid - Info zum Antrag
Steuerbescheid - Gebührenübernahme