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Hier finden Sie Informationen, wenn Sie eine befristete Gaststättenerlaubnis mit Alkoholausschank (z.B. Sommerfeste oder ähnliches) beantragen möchten.

Den Antrag finden Sie nebenstehend unter Dokumente zum Download.

Die Gebührenhöhe für die befristete Gaststättenerlaubnis wird innerhalb eines Gebührenrahmens von 50,00 € bis 200,00 € festgesetzt. Die Höhe der Gebühr ist auf den Verwaltungsaufwand begrenzt.

Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Wenn Sie Fragen zu dieser Dienstleistung haben, dann setzen Sie sich bitte direkt mit dem genannten Ansprechpartner in Verbindung. Handelt es sich bei dem Gaststättenbetrieb um einen, wenn auch zeitweise ruhenden, aber doch einheitlich fortgesetzten Wirtschaftsbetrieb, z.B. wenn er in bestimmten Räumlichkeiten jeweils in kurzen Abständen, etwa an Wochenenden, betrieben wird oder bei Saisonbetrieben, ist eine Dauererlaubnis erforderlich.

Eine Gestattung ist nicht erforderlich, wenn der vorübergehende Gaststättenbetrieb nach den Vorschriften des Gaststättengesetzes nicht erlaubnisbedürftig ist. Ob der vorübergehende Betrieb des Gaststättengewerbes einer Erlaubnis bedarf, richtet sich nach dem Einzelfall.