Erteilung von unbefristeten Gaststättenerlaubnissen für ortsfeste Betriebsstätten.
Notwendige Unterlagen:
1. nebenstehender Antrag unter Dokumente zum Download (doppelt)
2. nebenstehende Beschreibung der Betriebsräume unter Dokumente zum Download (doppelt)
3. gültiger Personalausweis bzw. Reisepass, bei juristischen Personen zusätzlich aktueller Handelsregisterauszug
4. Betriebsraumpläne (dreifach)
5. Lagepläne (dreifach)
6. Pachtvertrag
7. Unterrichtungsnachweis IHK über lebensmittelrechtliche Vorschriften
8. Belehrung des Ennepe-Ruhr-Kreises nach dem Infektionsschutzgesetz
9. Führungszeugnis des Antragstellers/der Antragstellerin (ist bei dem Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro des Wohnortes zu beantragen)
10. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister des Antragstellers/der Antragstellerin (siehe Punkt 9)
11. steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse des Wohnortes
12. steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des für den Wohnort zuständigen Finanzamtes
13. Bescheinigung des für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgerichts, dass kein Eintrag im Schuldnerverzeichnis besteht
Gebühr:
Die Gebührenhöhe für Gaststättenerlaubnisse wird innerhalb eines Gebührenrahmens von 100,00 € bis 3.500,00 € festgesetzt. Die Höhe der Gebühr ist auf den Verwaltungsaufwand begrenzt. Die Gebühr ist spätestens bei Aushändigung der Erlaubnis zu entrichten.
Da sich aus dem Antrag umfangreiche Fragen ergeben ist es erforderlich, dass Sie den Antrag direkt bei Ihrem Ansprechpartner stellen.
Nicht erlaubnispflichtig ist die Verabreichung:
• alkoholfreier Getränke,
• unentgeltlicher Kostproben,
• zubereiteter Speisen,
• zubereiteter Speisen und Getränke in einem Beherbergungsbetrieb an Hausgäste.
In Verbindung mit einer Schank- oder Speisewirtschaft, die nicht nur der Beköstigung der Hausgäste dient, ist der Beherbergungsbetrieb allerdings erlaubnispflichtig.
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