Sprungziele
Seiteninhalt

Erteilung von unbefristeten Gaststättenerlaubnissen für ortsfeste Betriebsstätten.

Die Gebührenhöhe für Gaststättenerlaubnisse wird innerhalb eines Gebührenrahmens von 100,00 € bis 3.500,00 € festgesetzt. Die Höhe der Gebühr ist auf den Verwaltungsaufwand begrenzt. Die Gebühr ist spätestens bei Aushändigung der Erlaubnis zu entrichten.

Da sich aus dem Antrag umfangreiche Fragen ergeben ist es erforderlich, dass Sie den Antrag direkt bei Ihrem Ansprechpartner stellen.

Nicht erlaubnispflichtig ist die Verabreichung:

  • alkoholfreier Getränke,
  • unendgeldlicher Kostproben,
  • zubereiteter Speisen,
  • zubereiteter Speisen und Getränke in einem Beherbergungsbetrieb an Hausgäste.


In Verbindung mit einer Schank- oder Speisewirtschaft, die nicht nur der Beköstigung der Hausgäste dient, ist der Beherbergungsbetrieb allerdings erlaubnispflichtig.