Erteilung von Aufstellerlaubnissen für Gewinnspielgeräte
Notwendige Unterlagen:
1. Schriftlicher, formloser Antrag mit folgenden Angaben:
a) Personaldaten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift
b) Anschrift der Betriebsstätte(n)
c) Voraussichtliche Anzahl der Aufstellorte
d) Betriebsart
2. Führungszeugnis des Antragstellers/der Antragsstellerin (ist bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro zu beantragen)
3. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für den Antragsteller/die Antragsstellerin bzw. des Geschäftsführers (s. Punkt 2)
4. steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse Ihres Wohnortes und des für Ihren Wohnort zuständigen Finanzamtes
6. Bescheinigung des für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgerichts, dass kein Eintrag im Schuldnerverzeichnis besteht
Gebühr:
a) Gastwirt in seiner Gaststätte: 800,00 €
b) gewerbl. Automatenaufsteller im Stadtgebiet: 1.800,00 €
c) gewerbl. Automatenaufsteller bundesweit: 3.600,00 €
Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der obigen Dienstleistung ist der direkte (persönliche) Kontakt mit dem/der Ansprechpartner/Ansprechpartnerin erforderlich.
Nach Erlaubniserteilung ist auch eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen. Die einmal erteilte Erlaubnis ist unbefristet gültig.