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Erteilung von Erlaubnissen zur Ausübung des Bewachungsgewerbes

Schriftlicher Antrag mit folgenden Mindestangaben:
a) Personaldaten des Antragstellers wie Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift
b) Anschrift der Betriebsstätte
c) Angaben über Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeiten wie Objektschutz
d) Mitarbeiteranzahl
Führungszeugnis nach Belegart 0
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach Belegart 9
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse
Nachweis über den Abschluß einer Betriebshaftpflichtversicherung, einschl. erforderlicher Mittel und Sicherheiten
Zuverlässigkeitsnachweise 3, 4 und 5 (bei juristischen Personen), einschl. Auszug aus dem Handelsregister
Nachweis der Unterrichtung nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 der Verordnung über das Bewachungsgewerbe durch die IHK

Bescheinigung Amtsgericht
Nachweis über die erforderlichen Mittel zur Ausübung des Bewachungsgewerbes (§ 34a Abs. 1 GewO) für mindestens sechs Monate
Sachkundenachweis § 34a Abs. 1 S. 5 GewO

Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist. Eine Zuwiderhandlung gegen die rechtlichen Bestimmungen kann geahndet werden. Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme dieser Dienstleistung ist es erforderlich, sich direkt mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

Der Betrieb einer Detektei ist nicht erlaubnispflichtig.