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Annahme und Bearbeitung von Gewerbeanmeldungen

Erstattet der Gewerbetreibende die Anzeige persönlich, soll insbesondere bei der Anmeldung die Identität anhand des Personalausweises/Reisepasses überprüft werden. Wird die Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten erstattet, wird der Nachweis der schriftlichen Bevollmächtigung verlangt. Dieser muss sich ebenfalls durch einen gültigen Personalausweis ausweisen.

Handelt es sich bei dem Unternehmen um eine Personengesellschaft (z.B. GbR) oder eine juristische Person ist bei Durchführung der Gewerbeummeldung ein entsprechender Nachweis wie der geänderte Gesellschaftervertrag vorzulegen bzw. die entsprechende Eintragung im Handelsregister.

Bei Personengesellschaften hat jeder Gesellschafter eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen.

Gebühr:
Für das Aushändigen einer Gewerbeanmeldung wird folgende Gebühr fällig:
a) für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind
    Gebühr: 26 €
b) für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind
    Gebühr: 33 €
c) für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
    Gebühr: 13 €

Bei bestimmten Gewerbetreibenden, an deren Vertrauenswürdigkeit besondere Anforderungen zu stellen sind, die ein überwachungsbedürftiges Gewerbe ausüben (z. B. An- und Verkauf von hochwertigen Konsumgütern, Kraftfahrzeugen und Fahrrädern, Detekteien, Ehevermittler, Reisebürounternehmer, Händlern mit Altmetallen, Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen) ist die Einholung eines Führungszeugnisses und eines Auszuges aus dem Bundeszentralregister in Bonn unerlässlich. Diese Unterlagen müssen am Wohnsitz des Gewerbetreibenden beim zuständigen Einwohnermeldeamt (in Gevelsberg beim Bürgerbüro) beantragt werden.

Prüfung von Personen, die ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z.B. Gaststättengewerbe) betreiben wollen, haben bei Gewerbemeldung nachzuweisen, dass die Erlaubnis erteilt wurde. Bei nachstehenden Tätigkeiten (z.B. Makler, Baubetreuer oder Handwerk) ist der Nachweis zu führen, dass die Erlaubnis, bei Handwerk die Handwerkskarte, beantragt bzw. erteilt wurde.

Bei Ausländern muss die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis nachgewiesen werden.

Soll ein Gewerbebetrieb von einem Minderjährigen oder im Namen eines Minderjährigen angezeigt werden, hat der Erziehungsberechtigte vorab die Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes einzuholen.

Mangelhafte Anzeigen, die nicht gut lesbar, unvollständig oder unrichtig ausgefüllt wurden, können zurück gewiesen werden.

Personen, die Tätigkeiten britischer private companies limited by shares (Ltd.) anmelden wollen, wenden sich wegen der Sonderstellung dieser Gesellschaftsform direkt an Ihren Ansprechpartner.

Für die Geldwäscheprävention nach dem Geldwäschegesetz (GwG) ist die Bezirksregierung Arnsberg zuständig. Weitere Informationen erhalten Sie über das Merkblatt der Bezirksregierung.

Sie können uns gern die unterzeichnete Anmeldung und die benötigten Unterlagen über das folgende Onlinefomular zur Verfügung stellen:

Ihre Kontaktdaten


Gewerbeanmeldung


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