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Durchführung von Maßnahmen zum vorbeugenden baulichen Brandschutz (Beratung von Bauherren und Architekten, Mitwirkung im Baugenehmigungsverfahren)

Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der o. g. Dienstleistung wenden Sie sich bitte an die obige zuständige Stelle.