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Vor Durchführung einer Sprengung muss diese den zuständigen Behörden (Bezirksregierung Arnsberg, Außenstelle Dortmund, Ruhrallee 1 – 3, 44139 Dortmund) und der Stadt Gevelsberg angezeigt werden.
Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der obigen Dienstleistung wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner.