Die Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsflächen über den üblichen Gebrauch (Gemeingebrauch) hinaus ist erlaubnispflichtig. Dies gilt u.a. auch für die Aufstellung eines Infostandes im Vorfeld einer Kommunal, Landes-, Bundes- und/oder Europawahl.
Einen entsprechenden Antrag finden Sie in der rechten Spalte unter Dokumente.
Gemäß § 3 (Abs.1 d) der Sondernutzungssatzung der Stadt Gevelsberg bedürfen Plakatwerbungen der politischen Parteien innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten vor dem Wahltag und innerhalb der geschlossenen Ortslage keiner Erlaubnis.
Die Stadt Gevelsberg stellt keine öffentlichen Plakatwände o. ä. zur Verfügung und es erfolgt auch keine punktgenaue Genehmigung beantragter Standorte.
Plakatwerbungen sind jedoch anzeigepflichtig. Dies kann formlos (gerne per Mail) oder über das ausfüllbare Formular in der rechten Randspalte geschehen.