Sollten Sie sich entschlossen haben, in Gevelsberg einen Hund - wie es in der Hundesteuersatzung so nüchtern formuliert ist - zu halten, unterliegen Sie der Verpflichtung Hundesteuer zu zahlen.
Gegenstand dieser Satzung ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet.
Zur Anmeldung verpflichtet ist der Hundehalter. Hundehalter ist jeder, der einen Hund in seinen Haushalt oder Betrieb aufnimmt.
Die Hundesteuer beträgt jährlich
- 114,00 € wenn ein Hund gehalten wird,
- 138,00 € pro Hund, wenn zwei Hunde gehalten werden und
- 156,00 € pro Hund, wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden.
Die Hundesteuer ist in vier gleichen Raten jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines Jahres zu zahlen.
Bestimmte Hunderassen sind zusätzlich nach der Landeshundeverordnung anzumelden.
Die Hundesteuersatzung für die Stadt Gevelsberg sieht für eine Reihe von Fällen auf Antrag Steuerermäßigungen (z.B. für Sozialhilfeempfänger) vor.
Die Anmeldung Ihres Hundes können Sie gern im Bürgerbüro vornehmen oder unter diesem Link online.
Weitere Möglichkeiten können Sie aus der Hundesteuersatzung der Stadt Gevelsberg entnehmen oder beim Zentralen Service - Finanzen - erfragen.
Unter dem Reiter Dokumente finden Sie auf der rechten Seite weitere Dateien, die Sie für die Ummeldung oder Abmeldung Ihres Tieres benötigen. Bei der Abmeldung Ihres Hundes muss die Hundesteuermarke durch uns eingezogen werden. Darüber hinaus stellen wir Ihnen dort auch die Anträge für steuerliche Vergünstigungen oder die Teilnahme am Lastschriftverfahren zur Verfügung.