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Bei der Beantragung des Führerscheins ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich.

Begleitendes Fahren ab 17
benötigte Unterlagen:
- Ausweisdokument
- augefüllter und von der Fahrschule abgestempelter Führerscheinantrag (siehe unten bzw. auch in der Fahrschule erhältlich)
  wichtig: auf den Seiten 1 und 2 zu unterschreiben, 3. Seite ausfüllen, 4. Seite erfolgt vom Bürgerbüro
- Erste-Hilfe-Nachweis
- Sehtest
- Beiblatt zu "Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis BF17" (siehe unten), je Begleiter 1 Anlage
- Beiblatt "Teil1" (siehe unten), wichtig: Unterschrift des Antragstellers sowie aller gesetzlichen Vertreter
- Führerscheinkopien der Begleiter
Gebühr: 43,40 € zuzüglich 8,30 € je Begleitperson

Hinweis:
Die Umstellung auf den Kartenführerschein zum 18. Geburtstag erfolgt nicht automatisch. Hierzu ist es notwendig, ca. 6 Wochen vor der Volljährigkeit das Bürgerbüro persönlich aufzusuchen.
benötigte Unterlagen:
- Ausweisdokument
- biometrisches Lichtbild
- Prüfungsbescheinigung (rosa)
Gebühr: 8,70 € bei Selbstabholung durch den Antragsteller bei der Führerscheinstelle Schwelm; ggf zuzüglich 4,85 € Zustellgebühr bei Übersendung durch die Bundesdruckerei per Einwurf-Einschreiben

Führerschein ab 18
benötigte Unterlagen:
- Ausweisdokument
- augefüllter und von der Fahrschule abgestempelter Führerscheinantrag (siehe unten bzw. auch in der Fahrschule erhältlich)
  wichtig: auf den Seiten 1 und 2 zu unterschreiben, 3. Seite ausfüllen, 4. Seite erfolgt vom Bürgerbüro
- Erste-Hilfe-Nachweis
- Sehtest
Gebühr: 43,40 €

Bei weiteren, spezifischen Fragen wenden Sis sich bitte an das Straßenverkehrsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises - Führerscheinstelle - als zuständige Behörde.