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Duldung des Aufenthaltes von Ausländern
Vordrucke für den Antrag auf Erteilung sowie den Antrag auf Verlängerung sind im Bürgerbüro erhältlich.
Ein Identitätsnachweis ist vorzulegen.
Die Anspruchsvoraussetzungen auf Erteilung bzw. Erneuerung einer Duldung können nur durch die Ausländerbehörde unter Hinzuziehung der Ausländerakte des Betroffenen geprüft werden. Gegen die Versagung einer Duldung kann kein Widerspruch eingelegt werden.