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Ausstellen von Lebensbescheinigungen - steuerlich
1. Lebensbescheinigungen für Rentenzwecke werden im Bürgerbüro ausgestellt
Persönliches Erscheinen mit einem Ausweisdokument ist zwingend erforderlich
2. Eintragungen von Kinderfreibeträgen bei "nichtehelichen Kindern" auf die Steuerkarte beim zuständigen Finanzamt
Folgende Unterlagen sind zu erbringen:
- Ausweispapier des Antragstellers
- Nachweis über die Verwandtschaft ersten Grades (Vaterschaftsanerkennung, Geburtsurkunde des Kindes etc.)
- bei Beantragung durch einen Dritten: Vollmacht und Ausweisdokument des Bevollmächtigten
3. Die Anträge sind gebührenfrei.