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Ausstellung/Verlängerung des Kinderreisepasses

Erforderlich sind:
- persönliche Vorsprache aller gesetzlichen Vertreter mit Identitätsnachweis (Personalausweis/Reisepass),
- Geburtsurkunde des Kindes oder der alte Kinderausweis bzw. Kinderreisepass,
- ein biometrietaugliches Passfoto, unabhängig vom Alter
- das persönliche Erscheinen des Kindes, unabhängig vom Alter

Gebühren:
- Ausstellung: 13,00 €,
- Verlängerung/Änderung: 6,00 €

Hinweise:
- falls ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat, ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen,
- sollte ein Erziehungsberechtigter zur Antragstellung nicht persönlich erscheinen können, so verwenden Sie bitte unsere Einverständniserklärung, da ohne Unterschrift aller Erziehungsberechtigten keine Ausstellung erfolgen kann. Zusätzlich zur Einverständniserklärung ist ein Ausweisdokument des nicht anwesenden Erziehungsberechtigten vorzulegen (möglich ist auch eine Kopie des entsprechenden Dokumentes).
- die Aushändigung des Kinderreisepasses erfolgt sofort,
- Gültigkeit: 1 Jahr, max. bis zum 12. Lebensjahr gültig.


Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies die Reisenden nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.

Achtung: Der bisherige Kinderreisepass kann nur vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden.

Reisende haben die Verpflichtung, sich persönlich zu erkundigen, welche Art von Reisedokument benötigt wird. Das Bürgerbüro hat hierbei keine Beratungspflicht. Informationen hierzu können unter anderem auf der Homepage des deutschen Auswärtigen Amtes eingeholt werden.

13.12.2011