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Nachbeurkundung eines Personenstandsfalles im Ausland (Eheschließung, Lebenspartnerschaft, Geburt und Tod)

Es besteht die Möglichkeit, Personenstandsfälle im Ausland von deutschen Staatsangehörigen hier beim Standesamt nachbeurkunden zu lassen. Dies ist an keine Frist gebunden.

Voraussetzung für die Nachbeurkundung ist, dass der Betroffene die deutsche Staatsangehörigkeit oder zumindest die Rechtstellung eines Deutschen besitzt.

Zuständig ist in der Regel das Wohnortstandesamt.

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an direkt an das Standesamt.

 

Nachbeurkundung von Eheschließungen im Inland von ausländischen Staatsangehörigen, die vor dem Konsulat oder vor einem Geistlichen die Ehe geschlossen haben.

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall ebenfalls direkt an das Standesamt.