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Für die Feststellung des Personenstandes sind in Deutschland die Standesämter zuständig.
Zum Personenstand einer Person gehören
- Ort und Zeit der Geburt,
- Abstammung,
- Bestand einer Ehe oder Lebensgemeinschaft
- Ort und Zeit des Todes
Im weiteren Sinn zählen zum Personenstand alle Angaben, die zur Person in ein Personenstandsregister aufgenommen werden.