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Für die Feststellung des Personenstandes sind in Deutschland die Standesämter zuständig.

Zum Personenstand einer Person gehören

  • Ort und Zeit der Geburt,
  • Abstammung,
  • Bestand einer Ehe oder Lebensgemeinschaft
  • Ort und Zeit des Todes

Im weiteren Sinn zählen zum Personenstand alle Angaben, die zur Person in ein Personenstandsregister aufgenommen werden.