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Entgegennahme und Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen

Für die Vaterschaftsanerkennung benötigen wir Ihren Personalausweis und die Geburtsurkunde des Anerkennenden, die Zustimmung der Mutter - evtl. separat beurkundet. Die Anerkennung wird entgegengenommen, auch wenn nicht sicher gestellt ist, dass sie auch wirksam wird.


Die Vaterschaft kann vor oder nach der Geburt anerkannt werden.
Ist die Kindesmutter noch mit einem anderen Mann verheiratet (Scheidung läuft), bedarf die Anerkennung der Zustimmungen der Mutter und des fiktiven Vaters. Sie bleibt schwebend unwirksam bis zur Rechtskraft des Scheidungsurteils. Eine gerichtliche Feststellung wird auf diese Weise erspart.

Wird/wurde das Kind in einem anderen Standesamtsbezirk geboren, wird die Anerkennung dorthin übersandt.
Wenn ausländisches Recht es vorsieht, wird auch die Mutterschaftsanerkennung (zuvor) beurkundet.